Ausführliche allgemeine
Informationen zum Projekt Registerharmonisierung finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Die Registerharmonisierung hat zum Ziel, die Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden sowie die grossen Personenregister des Bundes im Zivilstands-, Ausländer- und Flüchtlingsbereich zu harmonisieren.
Die Harmonisierung besteht darin, die verschiedenen Register bezüglich Inhalten und Aktualität vergleichbar zu machen sowie in der Einführung von Identifikatoren zu statistischen Zwecken. Damit können sie für die
zukünftigen bevölkerungsstatistischen Erhebungen genutzt werden.
Im Rahmen der Registerharmonisierung wird zudem angestrebt, bestehende, gesetzlich geregelte Datenkommunikationsprozesse zwischen amtlichen Personenregistern auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene zu automatisieren, was nicht nur der Statistik zugute kommt, sondern auch einen erheblichen administrativen Nutzen generiert.
Zahlreiche Register kommunizieren bereits heute im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Daten untereinander (z.B. Geburten, andere Zivilstandsereignisse, Einreise in die Schweiz). Dieser Datenaustausch erfolgt heute mangels einer sicheren und eindeutigen Identifikation der Personen noch mehrheitlich manuell.
Die elektronisch vorhandenen Daten müssen dabei immer wieder ab Papier von Hand neu erfasst und kontrolliert werden. In Zweifelsfällen muss bei der Person oder einer anderen Amtsstelle rückgefragt werden. In Zukunft können diese Medienbrüche beim Datenaustausch vermieden werden. Dazu wird im Rahmen der Harmonisierung der amtlichen Personenregister eine zentrale Datendrehscheibe (IKT-Plattform, Sedex) und in den betroffenen Registern eine Personenidentifikationsnummer (PIN, neue AHV-Versichertennummer) eingeführt. Die Schaffung der Datendrehscheibe und die Einführung einer PIN in den im Gesetz ausdrücklich erwähnten Registern sind zentrale Elemente einer automatisierten Datenverknüpfung für die Statistik und stellen wichtige Elemente für die Entwicklung von transaktionsorientiertem E-Government dar.
Als gesetzliche Basis dazu wurde das
Registerharmonisierungsgesetz (RHG) erarbeitet, in dem die Rechtsgrundlagen zur Umsetzung der Harmonisierung, der Einführung eines Personenidentifikators und des Datenaustauschs zwischen den verschiedenen Registern geregelt sind. Das RHG wurde am 23. Juni 2006 vom Parlament angenommen und teilweise auf den 1. November 2006 in Kraft gesetzt. Am 21. November 2007 hat der Bundesrat entschieden, dieses vollständig am 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Das Gesetz enthält damit auch die Bestimmungen zur Führung der neuen AHV-Versichertennummer in den im Gesetz abschliessend aufgeführten Personenregistern. An derselben Sitzung hat der Bundesrat ebenfalls die
Ausführungsverordnung zum Registerharmonisierungsgesetz (RHV) angenommen. Sie trat auch am 1. Januar 2008 in Kraft.
(Quelle:
www.register-stat.admin.ch)
Die Bündner Regierung hat das neue
Gesetz über die Einwohnerregister und die entsprechende
Verordnung auf den 1. Dezember 2010 in Kraft gesetzt. Der Grosse Rat hatte dem Gesetz in der Junisession 2010 zugestimmt. Dieses Gesetz dient dem Vollzug des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister. Es regelt insbesondere die Führung der kommunalen Einwohnerregister sowie die Niederlassung und den Aufenthalt.