Vernehmlassung: Teilrevision des Gesetzes über Familienzulagen
Hauptziel ist die Anpassung der kantonalen Familienzulagenordnung an das Bundesgesetz über die Familienzulagen vom 24. März 2006 (FamZG), welches revidiert wurde und auf den 1. Januar 2013 in Kraft tritt. Ab 2013 erhalten sämtliche Erwerbstätigen pro Kind eine Familienzulage.
Eröffnung: 01.12.2011
Frist: 29.02.2012