Der überarbeitete Entwurf der totalrevidierten Grundbuchverordnung liegt zur Anhörung vor
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Die Anhörungsfrist läuft bis Ende November 2010. Interessierte, die sich an der Vernehmlassung beteiligen möchten, sind eingeladen, ihre Bemerkungen zum Entwurf bis Mitte November 2010 beim Grundbuchinspektorat und Handelsregister (GIHA) einzubringen.