Der Bundesrat hat die Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV) per 1. Oktober 2009 in Kraft gesetzt. Eingeführt wird der ÖREB-Kataster in zwei Etappen. Bis 2015 werden zwei bis fünf Kantone den Kataster aufbauen. Die restlichen Kantone sollen von diesen Vorarbeiten profitieren und den Kataster anschliessend bis 2019 ebenfalls einführen. Den Verordnungstext und die Erläuterungen dazu finden Sie unter
www.cadastre.ch.