Die Bundesversammlung hat die ZGB-Revisionsvorlage zum Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht am 11. Dezember 2009 verabschiedet. (
ZGB-Revision zum Schuldbrief ). Der papierlose Schuldbrief wird damit definitiv eingeführt. Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Ausdehnung der Beurkundungspflicht für alle Dienstbarkeit- und Pfanderrichtungen. Die In-Kraftsetzung der Revision durch den Bundesrat erfolgt auf den 1. Januar 2012. Bis dahin wird die Grundbuchverordnung totalrevidiert und es müssen die Anpassungen im kantonalen Recht vorgenommen werden.