Schuldenrufe im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) können nur noch in elektronischer Form in Auftrag gegeben werden.   

Business 
01.03.2011 
Schuldenrufe im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) können nur noch in elektronischer Form in Auftrag gegeben werden. Obligatorische elektronische Übermittlung ab 1.3.2011.

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