Lex Koller zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen   

 
04.08.2008 
Das Bundesparlament hat die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen. Bei der Ausarbeitung einer neuen Vorlage ist insbesondere die Prüfung folgender drei Punkte vorzunehmen:

1. Prüfung der Einführung einer Mindestwohnsitzfrist in der Schweiz als Voraussetzung zum Erwerb von Grundeigentum;

2. Prüfung von Massnahmen zur Lösung der Problematik betreffend Zweitwohnungen ("kalte Betten") vor allem in Tourismusorten und Vorlegung entsprechender Varianten;

3. Prüfung der Vorlage dieser gesetzlichen Entwürfe zusammen mit den Tandem-Initiativen "Rettet den Schweizer Boden".

Die Rückweisung auch der Botschaft zum Erlass von flankierenden raumplanerischen Massnahmen zur Aufhebung der Lex Koller wurde im Nationalrat sistiert.
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