Das Bundesparlament hat die Vorlage zur Aufhebung der
Lex Koller zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen. Bei der Ausarbeitung einer neuen Vorlage ist insbesondere die Prüfung folgender drei Punkte vorzunehmen:
1. Prüfung der Einführung einer Mindestwohnsitzfrist in der Schweiz als Voraussetzung zum Erwerb von Grundeigentum;
2. Prüfung von Massnahmen zur Lösung der Problematik betreffend Zweitwohnungen ("kalte Betten") vor allem in Tourismusorten und Vorlegung entsprechender Varianten;
3. Prüfung der Vorlage dieser gesetzlichen Entwürfe zusammen mit den Tandem-Initiativen "Rettet den Schweizer Boden".
Die Rückweisung auch der Botschaft zum Erlass von flankierenden raumplanerischen Massnahmen zur Aufhebung der Lex Koller wurde im Nationalrat sistiert.