Grundsätzliches zum Grundbuchinspektorat und Grundbuch   

Das Grundbuchinspektorat

Die Dienststelle Grundbuchinspektorat und Handelsregister (GIHA) übt in der Funktion des Grundbuchinspektorats die Aufsicht über das Grundbuch aus. Die Mitarbeitenden der Abteilung Grundbuch inspizieren die Grundbuchämter, erteilen Weisungen zur Grundbuchführung und geben Rechtsauskünfte im Fachbereich.

Ausserdem werden die Grundbuchkreise bei der Einführung des eidgenössischen Grundbuches unterstützt.

Das Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Es bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken.

Es bezweckt, die an den Grundstücken bestehenden dinglichen Rechte für den Verkehr erkennbar zu machen, damit jeder, der ein dingliches Recht an einem Grundstück erwerben will, vorher zuverlässig feststellen kann, wem das Grundstück gehört und was für Lasten und Rechte mit ihm verbunden sind.

Ein dingliches Recht ist ein unmittelbar gegen jedermann wirkendes Herrschaftsrecht über eine Sache, namentlich das Eigentum, die Pfandrechte sowie die Dienstbarkeiten und Grundlasten.

Ohne Grundbucheintrag kann grundsätzlich kein dingliches Recht entstehen, übertragen, geändert oder gelöscht werden.

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