Dem Grundbuchverwalter obliegen:
- Führung des Grundbuches
- Einführung des Grundbuches
- Verfassen und Beurkunden von Rechtsgeschäften
Zu diesen eigentlichen Aufgaben kamen im Verlaufe der Jahre rechtspolizeiliche Funktionen hinzu, wie beispielsweise bei der Durchsetzung des landwirtschaftlichen Bodenrechts (Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht; BGBB), der Lex Koller (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland; BewG) u.a.m.