Aufgaben des Grundbuchamtes    

Dem Grundbuchverwalter obliegen:

  • Führung des Grundbuches
  • Einführung des Grundbuches
  • Verfassen und Beurkunden von Rechtsgeschäften

Zu diesen eigentlichen Aufgaben kamen im Verlaufe der Jahre rechtspolizeiliche Funktionen hinzu, wie beispielsweise bei der Durchsetzung des landwirtschaftlichen Bodenrechts (Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht; BGBB), der Lex Koller (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland; BewG) u.a.m.

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