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Auszüge aus Registerkarten

 

Auszüge und Registerakten können schriftlich per Post, per Fax, Mail, über Internet oder telefonisch bestellt werden.

 

Bitte beachten Sie: Handelsregisterakten und Rechnung können nur dem Besteller direkt zugestellt werden (keine Drittadressen). Die Auslieferung erfolgt per A-Post. 

 

Sie können bei uns folgende Dokumente beziehen:

  • Handelsregisterauszug (beglaubigt)
  • Negativbescheinigung (Bescheinigung, dass eine bestimmte Rechtseinheit nicht eingetragen ist)
  • Zeugnis in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch (Bescheinigung über bestimmte Eintragungsinhalte)
  • Statuten (beglaubigte oder unbeglaubigte Kopie)
  • Registerakten (beglaubigte oder unbeglaubigte Kopien)

 

Auskünfte aus dem Handelsregister

 

Auskünfte aus dem Handelsregister erhalten Sie rund um die Uhr auf dem Internet. Die Informationen sind gratis.

Einfache telefonische Auskünfte sind ebenfalls gratis. Die Gebühren für qualifizierte Auskünfte belaufen sich auf CHF 6.00 pro Rechtseinheit. Sind zeitraubende Nachforschungen erforderlich, wird eine Gebühr bis zu CHF 30.00 in Rechnung gestellt.

Telefonische und mündliche Auskünfte werden grundsätzlich unverbindlich erteilt. Sie gewähren keinen Rechtsanspruch in einem allfälligen späteren Verfahren. Anfragen, die zu umfangreichen Abklärungen führen, und Rechtsfragen werden schriftlich beantwortet. Die Gebühren werden gleich hoch angesetzt, wie die Gebühren für Vorprüfungen (vgl. Vorprüfung von Handelsregisterbelegen).

Sie können auch an unserem Schalter Einsicht in das Hauptregister und in die Belege nehmen. In diesem Fall ist eine frühzeitige telefonische Voranmeldung erforderlich, damit die Akten vorgängig bereitgestellt werden können.

Vorprüfung von Handelsregisterbelegen

  

Fehler und rechtliche Mängel sind im Vorbereitungsstadium einfacher zu korrigieren als nach der Beurkundung oder nach dem Beschluss eines Gesellschaftsorgans. Dokumente, die als Belege für eine Eintragung dienen sollen, können daher im Entwurf per Post, Fax oder E-Mail zur Vorprüfung eingereicht werden.

Die Vorprüfung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Aufwand verrechnet, wobei der Stundenansatz CHF 100.00 bis CHF 250.00 beträgt. Sämtliche Vorprüfungen werden in der Reihenfolge der Eingänge behandelt.

Die Vorprüfung und Rücksendung der Akten erfolgt normalerweise innerhalb von fünf Arbeitstagen.

Für besonders eilige Vorprüfungen (innert 2 Arbeitstagen und mit „dringend“ oder „dringlich“ oder „express“ usw. bezeichnet) wird ein Zuschlag von 50 % der ordentlichen Vorprüfungsgebühr verrechnet.

Dieses Vorprüfungsverfahren erfolgt nur, wenn wir über die entsprechenden Kapazitäten verfügen.