EU-25-Staaten
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien. Zypern, Malta, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn
EFTA-Staaten
Norwegen, Liechtenstein, Island
Für Arbeitskräfte aus den EU-25/EFTA-Staaten1), welche max. 3 Monate pro Kalenderjahr beschäftigt werden, braucht es kein Bewilligungsverfahren, es genügt das Meldeverfahren. Das Meldeverfahren kann in elektronischer Form, auf dem Postweg oder mit FAX durchgeführt werden. Die Meldung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen.
Elektronische Meldung
Das Bundesamt für Migration (BFM) hat ein Internetportal für Online-Meldungen eingerichtet. Sämtliche Informationen über das Meldeverfahren können der Homepage des BFM (www.bfm.admin.ch) entnommen werden.
Meldung per Post
Die Meldung per Post ist an folgende Adresse zu richten:
Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit
Abteilung Arbeitsbedingungen
Grabenstrasse 8
7000 Chur
Das Formular kann von obgenannter Homepage des Bundesamtes für Migration heruntergeladen werden oder beim KIGA bestellt werden.
Meldung mit FAX
Die Fax-Meldung erfolgt an die Nummer 0041 81 257 20 25. Hinsichtlich der Bestellung des Formulars siehe Meldung per Post.
Meldebestätigung
Bei Meldungen per Post oder FAX erhält der Arbeitgeber auf Wunsch eine Meldebestätigung, welche Fr. 25.-- je Meldung kostet.