Bewilligungsverfahren für Arbeitskräfte EU-25/EFTA-Staaten   

EU-25-Staaten

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Zypern, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn
 

EFTA-Staaten

Norwegen, Liechtenstein, Island


 
Falls das Arbeitsverhältnis länger als 3 Monate dauert oder ohne Befristung abgeschlossen wird, findet das Bewilligungsverfahren Anwendung. 

 

Gesuchsformular A1

Die ausländische Arbeitskraft mit Staatsangehörigkeit eines EU-25/EFTA-Staates kann ohne Bewilligung einreisen, das ausgefüllte Gesuchsformular A1 sowie eine Kopie des Reisepasses oder des Identitätsausweises bei der zuständigen Gemeindekanzlei abgeben und sich gleichzeitig bei der Gemeindeeinwohnerkontrolle anmelden. Nach der Erledigung dieser Formalitäten kann die Arbeit aufgenommen werden.
  • Marke Graubünden
  • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden