EU-25-Staaten
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Zypern, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn
EFTA-Staaten
Norwegen, Liechtenstein, Island
Falls das Arbeitsverhältnis länger als 3 Monate dauert oder ohne Befristung abgeschlossen wird, findet das Bewilligungsverfahren Anwendung.
Die ausländische Arbeitskraft mit Staatsangehörigkeit eines EU-25/EFTA-Staates kann ohne Bewilligung einreisen, das ausgefüllte Gesuchsformular A1 sowie eine Kopie des Reisepasses oder des Identitätsausweises bei der zuständigen Gemeindekanzlei abgeben und sich gleichzeitig bei der Gemeindeeinwohnerkontrolle anmelden. Nach der Erledigung dieser Formalitäten kann die Arbeit aufgenommen werden.