Für Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien steht zur Zeit noch kein Meldeverfahren zur Verfügung. Es muss in jedem Falle das Bewilligungsverfahren durchgeführt werden.
Inländervorrang
Arbeitsbewilligungen an Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien können nur dann erteilt werden, wenn für die zu besetzende Stelle auf dem einheimischen Arbeitsmarkt keine geeignete Arbeitskraft gefunden werden kann.
Bevor Sie Arbeitskräfte aus diesen Staaten rekrutieren, melden Sie die freie Stelle bitte dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Ihrer Region. Das RAV wird versuchen, Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen eine geeignete Arbeitskraft zuzuweisen. Falls Sie die zugewiesene Arbeitskraft nicht beschäftigen möchten, ersuchen wir Sie, dem RAV Ihre Gründe in einer kurzen, schriftlichen Stellungnahme mitzuteilen. Wenn Ihre Begründung aus Sicht des RAV nachvollziehbar ist oder es dem RAV nicht gelingt, eine geeignete Arbeitskraft zuzuweisen, werden Sie eine entsprechende schriftliche Rückmeldung erhalten (RAV-Bestätigung). Mit dieser Rückmeldung erbringen Sie im Rahmen des Bewilligungsverfahrens den Nachweis, dass Sie auf dem einheimischen Arbeitsmarkt keine geeignete Arbeitskraft gefunden haben.
Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien können in den Kanton Graubünden einreisen, das Gesuchsformular mit Arbeitsvertrag und einer Kopie des Reisepasses oder des Identitätsausweises auf der Gemeinde abgeben und sich gleichzeitig bei der Einwohnerkontrolle anmelden.
Bitte beachten:
Arbeitsbewilligungen für Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien sind kontingentiert.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, bevor Sie die ausländische Arbeitskraft einreisen lassen: