Achtung:
Unternehmungen aus Rumänien und Bulgarien haben noch keinen uneingeschränkten Zugang auf den schweizerischen Arbeitsmarkt. Im Rahmen der Prüfung des Inländervorranges können die Arbeitsmarktbehörden der ausländischen Unternehmung den Zugang zum schweizerischen Markt verweigern.
Es ist daher wichtig, diese Frage frühzeitig mit der Arbeitsmarktbehörde abzuklären:
Tel.-Nr. +41 81 257 23 53
E-mail: marianne.jankovski@kiga.gr.ch
- Arbeitgeber mit Sitz in Rumänien und Bulgarien können vorbehältlich des Inländervorranges Arbeitskräfte mit Staatsangehörigkeit von Rumänien und Bulgarien während maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zur Ausführung von Arbeiten in die Schweiz zu entsenden.
- Drittstaatsangehörige können ebenfalls in die Schweiz entsendet werden, sofern sie mindestens 12 Monate mit einer ordentlichen Arbeitsbewilligung im Entsendestaat erwerbstätig waren.
- Die Meldung muss mindestens 8 Tage vor Arbeitsbeginn erfolgen.
Wichtig:
Unternehmungen folgender Branchen können ihre Arbeitskräfte nicht über das Meldeverfahren entsenden sondern brauchen Arbeitsbewilligungen für Ihre Arbeitskräfte:
- Baugewerbe
- Gartenbau
- Reinigungsgewerbe in der Industrie
- Bewachungs- und Sicherheitsdienst
Alle anderen Branchen können sich für die Entsendung von Arbeitskräften des Meldeverfahrens bedienen.
Elektronische Meldung
Das Bundesamt für Migration (BFM) hat ein Internetportal für Online-Meldungen. Sämtliche Informationen über das Meldeverfahren können der Homepage des BFM (www.bfm.admin.ch) entnommen werden.
Meldung per Post
Die Meldung per Post ist an folgende Adresse zu richten:
Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit
Abteilung Arbeitsbedingungen
Grabenstrasse 8
CH-7000 Chur
Das Formular kann von obgenannter Homepage (www.bfm.admin.ch) des Bundesamtes für Migration heruntergeladen werden oder beim KIGA bestellt werden.
Meldung mit FAX
Die Fax-Meldung erfolgt an die Nummer +41 81 257 20 25. Hinsichtlich der Bestellung des Formulars siehe Meldung per Post.
Meldebestätigung
Bei Meldungen per Post oder FAX erhält der Arbeitgeber auf Wunsch eine Meldebestätigung, welche Fr. 25.-- je Meldung kostet.
Sehr wichtig
Ausländische Unternehmen, welche Arbeitskräfte in die Schweiz entsenden, sind verpflichtet, ihren ArbeitnehmerInnen während der Entsendetätigkeit die in der Schweiz geltenden orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu gewähren. Im Wesentlichen geht es darum, die in der Schweiz geltenden Mindestlöhne, Arbeitszeit- und Ferienregelungen, Arbeitssicherheitsvorschriften, Hygienevorschriften etc. einzuhalten. Die Einhaltung der orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wird kontrolliert. Im Falle von Verstössen drohen empfindliche Sanktionen.
Informationen zu den orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen erhalten Sie bei www.entsendung.ch.