Meldeverfahren für Selbständige mit Sitz in EU-25/EFTA-Staaten   

EU-25-Staaten

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Ita-lien, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Zy-pern, Malta, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechi-sche Republik, Ungarn
 

EFTA-Staaten

Norwegen, Island, Liechtenstein


 

Arbeitsaufenthalte bis zu 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr

 
In diesem Falle ist das Meldeverfahren einzuhalten. Die Meldung muss spätestens 8 Tage vor Arbeitsbeginn erfolgen.
 

Elektronische Meldung

Das Bundesamt für Migration (BFM) hat ein Internetportal für Online-Meldungen eingerichtet. Sämtliche Informationen über das Meldeverfahren können der Homepage des BFM (www.bfm.admin.ch) entnommen werden.
 

Meldung per Post

Die Meldung per Post ist an folgende Adresse zu richten:

Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit
Abteilung Arbeitsbedingungen
Grabenstrasse 8
CH-7000 Chur

Das Formular kann von obgenannter Homepage des Bundesamtes für Migration heruntergeladen werden oder beim KIGA bestellt werden.
 

Meldung mit FAX

Die Fax-Meldung erfolgt an die Nummer 0041 81 257 20 25. Hinsichtlich der Bestellung des Formulars siehe Meldung per Post.
 

Meldebestätigung

Bei Meldungen per Post oder FAX erhält der Arbeitgeber auf Wunsch eine Meldebestäti-gung, welche Fr. 25.-- je Meldung kostet. 

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