EU-25-Staaten
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Ita-lien, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Zy-pern, Malta, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechi-sche Republik, Ungarn
EFTA-Staaten
Norwegen, Island, Liechtenstein
Arbeitsaufenthalte bis zu 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr
In diesem Falle ist das Meldeverfahren einzuhalten. Die Meldung muss spätestens 8 Tage vor Arbeitsbeginn erfolgen.
Elektronische Meldung
Das Bundesamt für Migration (BFM) hat ein Internetportal für Online-Meldungen eingerichtet. Sämtliche Informationen über das Meldeverfahren können der Homepage des BFM (www.bfm.admin.ch) entnommen werden.
Meldung per Post
Die Meldung per Post ist an folgende Adresse zu richten:
Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit
Abteilung Arbeitsbedingungen
Grabenstrasse 8
CH-7000 Chur
Das Formular kann von obgenannter Homepage des Bundesamtes für Migration heruntergeladen werden oder beim KIGA bestellt werden.
Meldung mit FAX
Die Fax-Meldung erfolgt an die Nummer 0041 81 257 20 25. Hinsichtlich der Bestellung des Formulars siehe Meldung per Post.
Meldebestätigung
Bei Meldungen per Post oder FAX erhält der Arbeitgeber auf Wunsch eine Meldebestäti-gung, welche Fr. 25.-- je Meldung kostet.