Bewilligungsverfahren für Selbständige mit Sitz in Rumänien, Bulgarien   

Für Selbständige aus nachstehenden Branchen steht das Meldeverfahren nicht zur Verfügung. Es muss das Bewilligungsverfahren durchgeführt werden.

  • Baugewerbe
  • Gartenbau
  • Reinigungsgewerbe in der Industrie
  • Bewachungs- und Sicherheitsdienst

 
Folgende Unterlagen sind im Rahmen des Bewilligungsverfahrens dem Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit einzureichen:

  • Ausgefülltes Gesuchsformular A1
  • Kopie des Reisepasses oder des Identitätsausweises
  • Nachweis der selbständigen Erwerbstätigkeit im Herkunftsland 

 

Arbeitstätigkeit länger als 90 Tage pro Kalenderjahr

Eine Arbeitstätigkeit für eine Dauer von über 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich dann, wenn ein ausländischer Unternehmer im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens einen Auftrag erhält. Für die Erledigung privater Aufträge, besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Arbeitsbewilligung für eine Dauer von mehr als 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr.
 
Ob Ausnahmsweise eine solche längerdauernde Bewilligung erteilt wird, entscheidet das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit auf begründeten Antrag hin.
Folgende Unterlagen sind dem kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit einzureichen:
  • Ausgefülltes Gesuchsformular A1
  • Schriftliche Begründung des Bauherrn, Architekten oder Auftraggebers, weshalb die Arbeit nicht innerhalb der Entsendefrist von 90 Arbeitstagen erledigt werden konnte resp. weshalb von Anfang an eine längerdauernde Bewilligung benötigt wird.
  • Nachweis der selbständigen Erwerbstätigkeit im Herkunftsland

 

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