Unfallversicherungsgesetz   

Das Bundesgesetz über über die Unfallversicherung (UVG) enthält die Vorschriften zur Arbeitssicherheit (Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten).
 

Unfallversicherungsgesetz (UVG)

 
Die Arbeitssicherheitsvorschriften des UVG, die für alle Betriebe und Arbeitnehmenden gelten, finden sich in der

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)

Die VUV regelt die Sicherheitsanforderungen an Gebäude und andere Konstruktionen, an technische Einrichtungen und Geräte, an die Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation. Die Anwendung der Vorschriften in den Betrieben wird, je nach Zuständigkeit, durch das Arbeitsinspektorat oder die SUVA beaufsichtigt.
 

ASA-Richtlinie der EKAS

 

Diese Richtlinie konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) gemäss Artikel 11 a Absätze 1 und 2 VUV und die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) sowie des Gesundheitsschutzes.

Sicherheit braucht ein Rezept

ASA fasst die wichtigsten Anforderungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu einem griffigen Sicherheitssystem zusammen. Für den Arbeitgeber ist dieses System ein praktisches Instrument, um seine Verantwortung wahrzunehmen und die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern. Die Umsetzung erfolgt in 3 Schritten:

  • systematische Gefahrenermittlung im Betrieb
  • Aufbau eines Sicherheitssystems, das die erkannten Gefahren berücksichtigt sowie
  • konsequente Realisierung der Schutzmassnahmen

Für diese Aufgaben sind in der Regel Fachkenntnisse nötig. Wenn der Betrieb selber nicht über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, müssen Spezialisten beigezogen werden.

Wie gehen Sie am besten vor?

Zur Umsetzung von ASA stehen Ihnen verschiedene Wege offen:

  • Branchenlösung:
    Die „Branchenlösungen“ stellen den Unternehmen ein branchenspezifisches Sicherheitssystem (Handbuch) und Checklisten zur Verfügung und bieten auch Schulungen und andere Dienstleistungen an. Die Konkretisierung und Umsetzung muss jedoch in jedem einzelnen Unternehmen stattfinden.
  • Modelllösung:
    Hier übernimmt das Unternehmen von einer Beraterfirma ein Sicherheits- oder Qualitätssicherungssystem, in dem die Arbeitssicherheits- und Gesundheitsaspekte integriert sind.
  • Betriebsgruppenlösung:
    Diese ist vor allem für Grossunternehmen mit Zweigstellen an verschiedenen Standorten geeignet oder für Unternehmen, die gemeinsam eine lokale Stelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz betreiben wollen.
  • Individuelle Lösung:
  • Die Unternehmen können auch ein individuelles Sicherheitssystem entwickeln, das sich an den betriebsspezifischen Bedürfnissen orientiert. Dies setzt voraus, dass das Unternehmen externe Spezialisten der Arbeitssicherheit beizieht oder sich selbst das nötige Wissen aneignet.

Auskünfte und weitere Informationen

Das kantonale Arbeitsinspektorat und die Suva kontrollieren und beraten die Betriebe und bieten allen Interessierten Hilfsmittel für die Umsetzung der ASA-Anforderungen an (z.B. Checklisten für die Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung).

Weiterführende Informationen und eine Liste anerkannter Spezialisten der Arbeitssicherheit finden Sie unter www.asa-inside.ch.

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