Zum Gesetz über den Lastenausgleich für bestimmte Sozialleistungen (LG; BR 546.300) und seinen dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen (ABzLG; BR 546.320) liegt ein aktueller rechtskräftiger Entscheid des Departements für Volkswirtschaft und Soziales vor (VBDVS 24/10), den wir in anonymisierter Fassung allen Bündner Gemeinden zugänglich machen (Brief Kantonales Sozialamt).