Bewilligung / Qualität 

Bewilligung

Das Betreiben von geschützten Arbeits- und Tagesstrukturplätzen erfordert eine Bewilligung (BIG Art. 15). Zur Erlangung einer Bewilligung sind die Qualitätsstandards und -indikatoren des Kantons Graubünden (GR/SODK Ost+) für die Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung zu erfüllen.
 
Das Gesuch um eine Bewilligung ist entsprechend den Vorgaben im Betriebsbewilligungsraster für Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton Graubünden einzureichen. 
 
 

Qualitätspolitik und Qualitätsrichtlinien

Die Kantone der SODK Ost+ haben eine gemeinsame Qualitätspolitik und Qualitätsrichtlinien für Leistungserbringende von Betreuungsangeboten für Menschen mit Behinderung erarbeitet.
 
 

 

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