Kinder- und Jugendheime   

Kinder- und Jugendheime sind Einrichtungen, die gleichzeitig mehr als drei Kinder oder Jugendliche aufnehmen und betreuen, aber nicht beschulen (keine Sonderschulung). Sie unterstehen gesetzlich der Heimpflege.

Die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE regelt die Abgeltung der Kosten unter den Kantonen, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in einer stationären Einrichtung ausserhalb des Wohnkantons untergebracht wird.

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