Infos für Gemeinden   

Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe

Mit Regierungsbeschluss vom 21. Dezember 2010 (Protokoll Nr. 1215) wurden die Ansätze über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder (BR 215.050) der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise angepasst. Die neuen Ansätze gelten ab 1. Januar 2011 und sind in den nachstehenden Formularen zur Alimentenbevorschussung eingearbeitet.

Gemäss Art. 39 und 40 Abs. 1 EGzZGB (BR 210.100) ist die Wohnsitzgemeinde für die Bevorschussung und die Inkassohilfe von Unterhaltsbeiträgen zuständig. Die Frauenzentrale Graubünden hat sich bereit erklärt, gegen Entgelt diese Aufgaben für die Gemeinden zu übernehmen. Sie berät anspruchsberechtigte Personen und vermittelt zwischen den Parteien.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Frauenzentrale Graubünden.

Frauenzentrale Graubünden
Gürtelstrasse 24
Postfach 243
7001 Chur

 
Tel. 081 284 80 75
www.frauenzentrale.ch/gr

 

Informationen zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (internationale Alimentensachen) finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Justiz .

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