Eintritt
Vor dem Eintritt einer betroffenen Person in eine Einrichtung ausserhalb ihres Wohnsitzkantons ist beim Wohnsitzkanton ein Gesuch für eine Kostenübernahmegarantie einzureichen.
Austritt
Tritt eine Person, für die eine Kostenübernahmegarantie erteilt wurde, aus einer Einrichtung aus, muss dies mit dem Formular Austrittsmeldung dem Wohnsitzkanton mitgeteilt werden.
Kontakt
Amt für Volksschule und Sport
Bereich Sonderschulung und Integration
Quaderstrasse 17
7000 Chur
Tel. 081 257 27 36
Fax 081 257 20 33
E-Mail
info@avs.gr.ch
www.avs.gr.ch