Als Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG) haben Sie
- Anspruch auf eine kostenlose Beratung, Information und Betreuung durch eine Opferberatungsstelle
- besonderer Schutz und Rechte im Strafverfahren
- die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung zu beantragen
- die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigung und Genugtuung geltend zu machen.
Haben Sie dazu Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.