Worauf haben Sie Anspruch?   

Als Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG) haben Sie

  • Anspruch auf eine kostenlose Beratung, Information und Betreuung durch eine Opferberatungsstelle
  • besonderer Schutz und Rechte im Strafverfahren
  • die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung zu beantragen
  • die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigung und Genugtuung geltend zu machen.

Haben Sie dazu Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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