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Die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) regelt die Abgeltung der Kosten unter den Kantonen, wenn ein Mensch mit Behinderung in einer stationären Einrichtung ausserhalb des Wohnkantons untergebracht wird.

Eintritt

Vor dem Eintritt einer betroffenen Person in eine Einrichtung ausserhalb ihres Wohnsitzkantons ist beim Wohnsitzkanton ein Gesuch für eine Kostenübernahmegarantie einzureichen.

Mutationen

Mutationen in Bezug auf eine Person, für die eine Kostenübernahmegarantie erteilt wurde, müssen mit dem Formular Mutationsmeldung dem Wohnsitzkanton mitgeteilt werden.

Austritt

Tritt eine Person, für die eine Kostenübernahmegarantie erteilt wurde, aus einer Einrichtung aus, muss dies mit dem Formular Austrittsmeldung dem Wohnsitzkanton mitgeteilt werden.

Kostenbeteiligung

Personen mit Behinderung müssen sich an den Kosten geschützter Wohnangebote beteiligen.

Kontakt

Bitte senden Sie die Formulare an die IVSE-Verbindungsstelle.

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  • Kantonales Sozialamt Graubünden

    IVSE-VerbindungsstelleGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54

Skript-Editor

Haben Sie konkrete Fragen zum Bereich B? Bitte wenden Sie sich an den Fachbereich Behindertenintegration des Sozialamts. 

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