In der LAP wird festgestellt, ob die Lernenden die in den Verordnungen über die berufliche Grundbildung (Berufsreglement) umschriebenen Ziele erreicht haben. Mit der bestandenen LAP erhalten sie neben dem Notenausweis das eidgenössische Fähigkeitszeugnis für den erlernten Beruf.
Wichtige Informationen:
- Im Ausbildungs- und Prüfungsreglement Ihres Berufes sind geregelt:
- Angaben zu den Prüfungsfächern
- Angaben zum Prüfungsstoff
- Angaben zur Prüfungsdauer
- An der Berufsfachschule werden am Ende des Semesters Zeugnisnoten erteilt. Diese werden zum Teil für die LAP mitgerechnet. Massgebend ist das Ausbildungsreglement.
- Die für Ihre Ausbildung verantwortliche Person im Lehrbetrieb muss Sie zur Prüfung anmelden und Ihnen die für die Prüfung notwendige Zeit ohne Lohnabzug zur Verfügung stellen. Prüfungsmaterial, Werkzeuge und Prüfungsgebühren übernimmt Ihr Lehrbetrieb.