Aufgabe der Kulturförderung Kanton Graubünden   

Die Kulturförderung des Kantons Graubünden basiert auf dem Kulturförderungsgesetz und der Kulturförderungsverordnung. Der Kanton setzt sich ein für ein vielfältiges kulturelles Leben und eine lebendige Auseinandersetzung mit den gelebten Traditionen. Neben der Unterstützung der kulturellen Vielfalt, beinhaltet dies auch die Kulturpflege, die Kulturvermittlung und den Erhalt und die Förderung der kantonalen Dreisprachigkeit. Die kantonale Förderung soll in ihrer Gesamtheit möglichst vielen Bevölkerungs­gruppen die Teilnahme am kulturellen Leben ermög­lichen.

Die kantonale Kulturförderung vergibt einmalig gesprochene Beiträge an Projekte in unterschiedlichen Sparten. Es werden experimentelle, volkstümliche und etablierte Kulturaktivitäten und Kunstformen unterstützt. Die kantonale Kulturförderung ist stets ergänzend zu Privaten und Gemeinden tätig. Zudem unterstützt der Kanton kulturelle Institutionen von kantonaler Bedeutung mit jährlich wiederkehrenden Subventionen. 

Der Kanton Graubünden fördert auch professionelle Künstlerinnen und Künstler durch Werkbeiträge, die jährlich im Rahmen von Wettbewerben ausgeschrieben und vergeben werden. In Kooperation mit verschiedenen Institutionen werden Atelieraufenthalte in Berlin vergeben oder Lebenskostenbeiträge für den Aufenthalt im Pariser Atelier von Visarte Graubünden gesprochen.
 

Auf Antrag der Kulturförderungskommission vergibt die Regierung jährlich Förder- und Anerkennungspreise. Herausragende kulturelle und wissenschaftliche Leistungen können mit dem Bündner Kulturpreis ausgezeichnet werden.

Rechtsgrundlagen

  • Marke Graubünden
  • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden