Der Kanton Graubünden stellt finanzielle Mittel für die Förderung des Kulturschaffens in den verschiedenen Kultursparten, Sprachen und Regionen zur Verfügung. Dabei werden nur kulturelle Projekte und Werke unterstützt, die in sich abgeschlossen sind.
Gesuche können während des ganzen Jahres eingereicht werden.
Bedingungen
Es können Gesuche auf den nachfolgenden Bereichen eingereicht werden:
- Künste (Musik, Gesang, Literatur, Theater, Tanz, angewandte und bildende Kunst, Film)
- Laien- und Volkskultur
- Jugendkultur
- Wissenschaftliche Erforschung des Kultur- und Lebensraumes Graubünden
Ein Projekt muss folgende Kriterien erfüllen:
- Qualität
- Bezug zu Graubünden
- Zugänglichkeit für möglichst viele und verschiedene Bevölkerungsgruppen (keine privaten Anlässe)
- Eingabe des Gesuches vor Projektdurchführung (10 Wochen im Voraus)
- Projekt muss auch von anderen Institutionen unterstützt werden (Prinzip der Subsidiarität)
Was wird nicht unterstützt:
- Ausbildungsarbeiten (wie Liz, Diss)
- Tourismus- und Wirtschaftsförderung
- profitorientierte Projekte
- bereits vom Kanton unterstützte Projekte (keine Doppelsubventionierung)
- Bauliche Massnahmen/Infastruktur