Gesuchsbeurteilung   

Für die Beurteilung eines Gesuches gelten folgende Kriterien:
  • Ernsthafte Auseinandersetzung
    -  Das Projekt zeugt von einer vertieften Auseinandersetzung
       mit der Thematik.
    -  Das fachliche Können ist ausgewiesen.
    -  Organisatorische und kommunikative Kompetenz sind.

 

  • Plausibles Budget mit Finanzierungsplan
    -  Das Projekt ist seriös und angemessen budgetiert.
    -  Die Finanzierung ist umfassend geplant, es können genügend
       Eigenleistungen und Leistungen Dritter ausgewiesen werden. 
    -  Die Gemeinden beteiligen sich an den Kosten, wo dies
       erwartet werden kann.

 

  • Resonanz
    -  Das Projekt wird in der Bevölkerung wahrgenommen.
    -  Die Medien berichten darüber
    -  Es wird in Fachkreisen / in Fachmedien besprochen.

 

  • Relevanz
    -  Das Projekt nimmt aktuelle Anliegen, neue Themen und
        Sichtweisen auf.
    -  Es beschäftigt sich mit gesellschaftlichen oder individuell
       bedeutenden Fragen.
    -  Es fördert die Verständigung zwischen Bevölkerungs-
       gruppen, Regionen, Sprachen und Generationen.

 

  • Authentizität
    -  Persönliches Engagement
    -  Überzeugendes Anliegen
    -  Einheit von Inhalt und Form

Rechtsgrundlagen

  • Marke Graubünden
  • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden