Gesuchsbeurteilung   

Für die Beurteilung eines Gesuches gelten folgende Kriterien:
  • Ernsthafte Auseinandersetzung
    -  Das Projekt zeugt von einer vertieften Auseinandersetzung
       mit der Thematik.
    -  Der Gesuchsteller verfügt über ein ausgewiesenes fachliches
       Können sowie über
    -  organisatorische und kommunikative Kompetenz.

 

  • Plausibles Budget mit Finanzierungsplan
    -  Das Projekt ist seriös und angemessen budgetiert.
    -  Die Finanzierung ist umfassend geplant; es können genügend
       Eigenleistungen und Leistungen Dritter ausgewiesen werden. 
    -  Die Gemeinden beteiligen sich an den Kosten, wo dies
       erwartet werden kann.

 

  • Resonanz
    -  Das Projekt/Produkt wird in der Bevölkerung wahrgenommen.
    -  Die Medien berichten darüber.
    -  Das Projekt/Produkt wird in Fachkreisen/Fachmedien besprochen.

 

  • Relevanz
    -  Das Projekt nimmt aktuelle Anliegen, neue Themen und
        Sichtweisen auf.
    -  Es beschäftigt sich mit gesellschaftlichen oder individuell
       bedeutenden Fragen.
    -  Es fördert das Bewusstsein für und die Verständigung
       zwischen den verschiedenen kantonalen Sprachgemeinschaften.

 

  • Authentizität
    Das Projekt überzeugt durch:
    -  persönliches Engagement
    -  überzeugendes Anliegen
    -  Einheit von Inhalt und Form.

Rechtsgrundlagen

  • Marke Graubünden
  • Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden