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Gesuchsbeurteilung
Für die Beurteilung eines Gesuches gelten folgende Kriterien:
Ernsthafte Auseinandersetzung
- Das Projekt zeugt von einer vertieften Auseinandersetzung
mit der Thematik.
- Der Gesuchsteller verfügt über ein ausgewiesenes fachliches
Können sowie über
- organisatorische und kommunikative Kompetenz.
Plausibles Budget mit Finanzierungsplan
- Das Projekt ist seriös und angemessen budgetiert.
- Die Finanzierung ist umfassend geplant; es können genügend
Eigenleistungen und Leistungen Dritter ausgewiesen werden.
- Die Gemeinden beteiligen sich an den Kosten, wo dies
erwartet werden kann.
Resonanz
- Das Projekt/Produkt wird in der Bevölkerung wahrgenommen.
- Die Medien berichten darüber.
- Das Projekt/Produkt wird in Fachkreisen/Fachmedien besprochen.
Relevanz
- Das Projekt nimmt aktuelle Anliegen, neue Themen und
Sichtweisen auf.
- Es beschäftigt sich mit gesellschaftlichen oder individuell
bedeutenden Fragen.
- Es fördert das Bewusstsein für und die Verständigung
zwischen den verschiedenen kantonalen Sprachgemeinschaften.
Authentizität
Das Projekt überzeugt durch:
- persönliches Engagement
- überzeugendes Anliegen
- Einheit von Inhalt und Form.
Rechtsgrundlagen
Sprachengesetz
(PDF, 148KB
, neues Fenster
)
Sprachenverordnung
(PDF, 146KB
, neues Fenster
)
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