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Die Bündner Regierung hat in ihrer Sitzung am 22. Dezember 2015 das Gesetz über die Aktenführung und Archivierung (GAA) auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurde eine Verordnung zum Gesetz erlassen. Das neue Gesetz berücksichtigt den Wandel hin zur digitalen Informationsverwaltung und legt Grundsätze für die Aktenführung für sämtliche Behörden im Kanton einheitlich fest.

Links zu Gesetz und Verordnung:

Gesetz: http://www.gr-lex.gr.ch/frontend/versions/2638
Verordnung: http://www.gr-lex.gr.ch/frontend/versions/2639