Gewässerverschmutzung   

Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.

Die Inhaber von Abwasseranlagen, Lagereinrichtungen und technischen Aufbereitungsanlagen für Hofdünger sowie Rauhfuttersilos sorgen dafür, dass diese sachgemäss bedient, gewartet und unterhalten werden.
Die Funktionstüchtigkeit von Abwasser- und Düngeraufbereitungsanlagen muss regelmässig überprüft werden.

Silsersee im Oberengadin

Welches sind Gefahren für unsere Gewässer?

Wird mit Mineralöl, Jauche, Abwasser oder ähnlichen Stoffen unsorgfältig umgegangen, besteht eine Gefahr für das Gewässer.

Ölfässer dürfen nicht auf unbefestigtem Boden (Erdreich) aufgestellt werden. Sie müssen entweder auf einem befestigten Boden (z.B. Beton) oder in einer Auffangschale gelagert werden. Kanister sind sorgfältig zu transportieren.

Jauche gehört in die Jauchengrube und darf nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. Mist ist auf einer Mistplatte zu stapeln. Auf dem Feld gelagerter Mist muss mit einem Fliess abgedeckt werden.

Häusliches Abwässer ist über die Gemeindekanalisation zu entsorgen. Abwasser aus Industrie und Gewerbe ist vor dem Einleiten in die Kanalisation vorzubehandeln .

Wird festgestellt, dass das Gewässer z. B. eine Ölspur aufweist, nach Jauche riecht oder eine Trübung aufweist, liegt eine Gewässerverschmutzung vor.

Was muss unternommen werden, wenn eine Gefährdung oder Verschmutzung eines Gewässers festgestellt wird?

Meldung an die Polizei (Tel 117) oder an das ANU (Tel 081 257 29 46) erstatten.

Fachauskünfte

Name mit Email Tel-Nr.
Rolf Brot 081 257 29 84
Hermann Felix 081 257 29 81
Stephan Coray 081 257 29 80

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