Mehr Eigenverantwortung bei Lageranlagen
Durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene wurde die Eigenverantwortung der Tankinhaber und der Tankbranche gestärkt. Seit 1. Januar 2007 sind Lageranlagen über 2'000 Liter in Grundwasserschutzzonen sowie in besonders gefährdeten Bereichen bewilligungspflichtig. In den übrigen Bereichen besteht eine Meldepflicht für Anlagen ab 450 Liter. Bewilligungspflichtige Lageranlagen müssen mindestens alle 10 Jahre von aussen auf Mängel hin kontrolliert werden. Meldepflichtige Anlagen unterstehen der Kontrollpflicht in Eigenverantwortung.
Fachauskünfte Tankanlagen