Pflanzenschutz   

Geflektes Knabenkraut

Pflanzenschutz – Warum?
Schutzvorschriften – Permanent geschützte Arten!
Schutzgebiete
Bewilligungen – In Ausnahmefällen…



Pflanzenschutz – Warum?

192 einheimische Schweizer Pflanzenarten stehen auf den Roten Listen der gefährdeten Arten in der Kategorie CR = "critically endangered", das heisst sie sind unmittelbar vom Aussterben bedroht. Am Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg, 2002, haben sich 189 Staaten, darunter die Schweiz, auf das Globale Umweltziel 2010 verpflichtet: Der Rückgang der Artenvielfalt ist bis zum Jahr 2010 deutlich zu reduzieren.
Für die europäischen Länder inklusive Schweiz gilt das erweiterte Ziel gemäss Kiew Deklaration 2003: Der Verlust der Artenvielfalt ist bis zum Jahr 2010 zu stoppen.
Der Verein Artenschutz Schweiz fordert eine Trendumkehrung: Es sind Massnahmen zu ergreifen, welche die Überlebenschancen der bedrohten Tier- und Pflanzenarten signifikant verbessern!
(Quelle: www.artenschutz.ch, Zugriff am 02.03.2011)

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Schutzvorschriften – Permanent geschützte Arten!

 

Das Pflücken von Wildpflanzen die in den Listen geschützter Pflanzen aufgeführt sind, ist verboten. Diese Listen enthalten Arten, die - ohne unbedingt sehr selten zu sein - durch übermässiges Sammeln bedroht sind: attraktive Arten, endemische Arten, Heilpflanzen usw. 

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Schutzgebiete

 

Zusätzlich zu den Vorschriften über geschützte Arten sind in Graubünden zahlreiche Flächen als Pflanzenschutzgebiete ausgeschieden. In den meisten dieser Gebiete gilt absoluter Pflanzenschutz, d.h. es ist generell nicht erlaubt Pflanzen zu pflücken. Die Lokalisierung der verschiedenen Schutzgebiete finden Sie hier.

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Ausnahmebewilligungen

 

Gesuche für das Sammeln von geschützten Pflanzen für wissenschaftliche Zwecke  sind beim Amt einzureichen. 

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