Pilzschutz   

Pilzschutz – Weshalb?
Schutzvorschriften!
Schutzgebiete – Absolutes Pflückverbot!
Bewilligungen
Geschützte Pilze

 

Pilzschutz – Weshalb?

 

123 einheimische Schweizer Flechten- und Pilzarten stehen auf den Roten Listen der gefährdeten Arten in der Kategorie CR = "critically endangered", das heisst sie sind unmittelbar vom Aussterben bedroht.
Am Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg, 2002, haben sich 189 Staaten, darunter die Schweiz, auf das Globale Umweltziel 2010 verpflichtet: Der Rückgang der Artenvielfalt ist bis zum Jahr 2010 deutlich zu reduzieren.
Für die europäischen Länder inklusive Schweiz gilt das erweiterte Ziel gemäss Kiew Deklaration 2003: Der Verlust der Artenvielfalt ist bis zum Jahr 2010 zu stoppen.
Der Verein Artenschutz Schweiz fordert eine Trendumkehrung: Es sind Massnahmen zu ergreifen, welche die Überlebenschancen der bedrohten Tier- und Pflanzenarten signifikant verbessern!
(Quelle: www.artenschutz.ch, Zugriff am 02.03.2011)

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Schutzvorschriften

Das Sammeln von Pilzen ist in Graubünden gesetzlich geregelt.

Schonzeit: vom 1. - und mit 10. jedes Monats
Erlaubte Menge: 2 kg pro Person und Tag

Verboten:

das mutwillige Zerstören von Pilzen, das Verwenden von Geräten aller Art, das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Personen, ausgenommen Familien
   
Divieto di raccolta: dal 1 al 10 ogni mese
Quantità ammessa: 2 kg per persona al giorno

Sono vietati:

La distruzione intenzionale di funghi
L'uso di attrezzi di qualsiasi genere
La raccolta di funghi in gruppi di oltre tre persone, ad eccezione delle famiglie 
   
Temp da protecziun: 1. - 10. da mintga mais
Quantidad permessa: 2 kg per persuna e di Disfar bulieus arbitramain
Scumandà è: Duvrar utensils da tuttas Spezias
Rimnar bulieus en gruppas da pli che trais persunas, cun excepziun da famiglias

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Geschützte Pilze

Seit August 2000 sind zwölf Pilzarten in der Schweiz gesetzlich geschützt. Diese zwölf Arten zählen gleichzeitig zu den am meisten vom Aussterben bedrohten Pilzarten der Schweiz und dürfen nicht gesammelt werden.

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Schutzgebiete – Absolutes Pflückverbot!

Zusätzlich zu den Sammelvorschriften sind in Graubünden zahlreiche Flächen als Pilzschutzgebiete ausgeschieden. In diesen Gebieten gilt jederzeit absoluter Pilzschutz, d.h. es ist nicht erlaubt Pilze zu pflücken.
Die Lokalisierung der verschiedenen Schutzgebiete finden Sie hier.

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Ausnahmebewilligungen

Gesuche für das Sammeln von Pilzen z.B. für Exkursionen zu Lehrzwecken sind beim Amt einzureichen.

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