Artenschutz   

Feuerlilie
 

Um die Vielfalt der Pilz- und Pflanzenwelt zu bewahren ist es nötig ausgewählte Arten oder sogar ganze Landschaften zu schützen. Der Artenschutz wird deshalb auf zwei Wegen sichergestellt:

 

  • Absoluter und permanenter Schutz ausgewählter Arten im ganzen Kanton (eidgenössisch geschützte Arten siehe Anhänge NHV, kantonal zusätzlich geschützte Arten siehe Anhang KNHV). Die Listen enthalten Arten, die - ohne unbedingt sehr selten zu sein - durch übermässiges Sammeln bedroht sind: attraktive Arten, endemische Arten, Heilpflanzen usw.
  • Ausscheidung von Pflanzen- und Pilzschutzgebieten mit mehrheitlich absolutem Pflückverbot für alle Arten (siehe Pilz- und Pflanzenschutzgebiete).

 

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den einzelnen Rubriken und den verlinkten Seiten.

 

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