Die Intensivweiterbildung ermöglicht eine Auszeit im beruflichen Alltag. Diese Auszeit beinhaltet einen Weiterbildungsurlaub mit einer Dauer bis zu drei Monaten. Die zuständigen Gemeindeschulbehörden können solche bezahlten Weiterbildungsurlaube Lehrpersonen und Kindergärtnerinnen gewähren, die während mindestens 10 Jahren und mit einem Pensum von mindestens 20 Lektionen bzw. 14 vollen Stunden pro Woche Unterricht an einer öffentlichen Schule bzw. einem öffentlichen Kindergarten im Kanton Graubünden erteilt haben. Nach weiteren 10 Jahren und unter den gleichen Voraussetzungen wie für den ersten Weiterbildungsurlaub kann von der zuständigen Schulbehörde ein zweiter Weiterbildungsurlaub bis zu drei Monaten gewährt werden.
Bei Intensivfortbildungskursen übernimmt der Kanton die Kurskosten und zahlt Beiträge an die Stelllvertretungskosten beurlaubter Lehrpersonen und Kindergartenlehrpersonen.
Intensivweiterbildung EDK-Ost
Informationen/Anmeldeunterlagen sind erhältlich bei:
Intensivweiterbildung EDK-Ost, Müller-Friedbergstr. 34, 9400 Rorschach, Leiter Dr. Ruedi Stambach, Tel. 071 845 48 80 oder Mail intensivweiterbildung@phsg.ch
www.phsg.ch