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Beurteilung und Promotion

Die Schülerinnen und Schüler werden gemäss Art. 41 des Schulgesetzes beurteilt. Am Ende jedes Semesters erhalten sie ein Notenzeugnis, dass durch einen individuellen Lernbericht ergänzt werden kann.

Über die Promotion entscheidet die Klassenlehrperson nach Rücksprache mit den unterrichtenden Lehrpersonen gemäss Artikel 42 Abs. 1 des Schulgesetzes am Ende des Schuljahres, gestützt auf die Erreichung der Lernziele sowie auf Grund des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens der Schülerin oder des Schülers.

Bestimmungen finden Sie in der Schulverordnung (Art. 38ff.) und in den Weisungen zu Zeugnissen und Promotion. 

Übersetzungsdienste bei Elterngesprächen

Bei wichtigen Gesprächen (bspw. Eltern-Kind-Lehrperson), insbesondere im Zusammenhang mit der Promotion und Zuweisung von Schülerinnen und Schülern, ist eine gute sprachliche Verständigung unerlässlich. Im Bedarfsfall bietet Verdi den Schulen professionelle Übersetzungsdienste an.

Weitere hilfreiche Leitfäden und Handreichungen zum interkulturellen Austausch und Übersetzen in schulischen Situationen finden sich auch bei Interpret