Bei der Durchführung von Sonderschulunterricht in der Volksschule oder im Kindergarten (integrative Sonderschulung) ist das gezielte Zusammenwirken aller Beteiligten eine der zentralen Gelingensbedingungen. Die
„Richtlinien zur Umsetzung der Integrativen Sonderschulung“ wurden vollständig überarbeitet. Sie unterstützen die Schulen in Bezug auf Zuständigkeiten und Abläufe.
Im Anhang zu den Richtlinien sind bspw. Vorlagen für Vereinbarungen zu Zuständigkeit und Zusammenarbeit zwischen den Regelklassenlehrpersonen und den Fachpersonen in Schulischer Heilpädagogik zu finden.