In sämtlichen Weisungen für die Durchführung von J+S-Angeboten der verschiedenen Sportarten und J+S-Kids werden die Altersgrenzen per 1. Januar 2011 neu definiert. Neu gelten die folgenden Regelungen:
- An J+S-Kursen/Lagern dürfen Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz ab dem Beginn des Kalenderjahres teilnehmen, in dem sie 5 (J+S-Kids) bzw. 10 Jahre alt werden, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 10. (J+S-Kids) bzw. 20. Altersjahr vollendet haben.
- Beginnt ein J+S-Kurs/Lager im Kalenderjahr bevor das Kind 5 (J+S-Kids) bzw. 10 Jahre alt wird, so darf er/sie daran teilnehmen, wenn er/sie im Verlauf des J+S-Kurses/Lagers seinen/ihren 5. (J+S-Kids) bzw. 10. Geburtstag feiert.
- Kinder, die während eines J+S-Kurses/Lagers 10 (J+S-Kids) bzw. 20 Jahre alt werden, können das Angebot beenden, auch wenn dieses erst im nachfolgenden Kalenderjahr abgeschlossen wird.
Diese Änderungen werden insbesondere dann für Sie wichtig, wenn Sie in der ersten Jahreshälfte Saisonkurse oder Lager anmelden. Dann werden Teilnehmende nämlich bereits ab Beginn des Jahres einsatzberechtigt, in dem sie ihren 5. (für J+S-Kids) bzw. 10. Geburtstag feiern. Bis anhin waren die Teilnehmenden nur dann einsatzberechtigt, wenn sie das jeweilige Alter bereits erreicht hatten oder innerhalb des J+S-Angebots erreichten.
Allfällige weitere Weisungsänderungen, welche nur einzelne Sportarten betreffen, werden wie gewohnt über die Sportartenkanäle kommuniziert. Sie finden die neuen Weisungen in den jeweiligen Sportarten.