Aufgrund der besonderen Strukturen im Kanton Graubünden mit einer Vielzahl kleiner Schulträgerschaften verzichtet der Kanton darauf, alle Schulträgerschaften zur Einführung von Schulleitungen zu verpflichten. Der Kanton setzt auf ein Anreizmodell und fördert den Einsatz von Schulleitungen an den Bündner Volksschulen und Kindergärten mit finanziellen Beiträgen. Er knüpft jedoch die Beitragsleistung an die Erfüllung von Mindestvoraussetzungen bezüglich Anstellung, Ausbildung und Pflichten der Schulleitungspersonen.
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