Im Rahmen der Einführung von Englisch als zweiter Fremdsprache ab der 5. Klasse hat der Grosse Rat zudem beschlossen:
- Die erste Fremdsprache (Italienisch, Romanisch oder Deutsch) in die 3. Klasse vorzuverlegen.
- Die Primarlehrpersonen in der ersten Fremdsprache (Italienisch, Romanisch oder Deutsch) auf ein höheres Sprachkompetenzniveau nachzurüsten.
Bei der Einführung des Zweitsprachunterrichts im Kanton Graubünden war das zu erreichende Sprachkompetenzniveau tiefer angesetzt worden, als es die neuen Richtlinien der EDK und der Pädagogischen Hochschulen empfehlen. Die Teilrevision sieht deshalb eine Nachrüstung der Sprachkompetenz in den Kantonssprachen vor.
Die Nachrüstung Kantonssprachen betrifft die Lehrpersonen der 3. bis 6. Klasse, die für den Fremdsprachenunterricht in Kantonssprachen vorgesehen sind.
Die Weiterbildung ist bis Ende 2014 gewährleistet.