Stipendien und Darlehen   

Der Kanton Graubünden leistet im Rahmen des Stipendiengesetzes Ausbildungsbeiträge.

Das Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG)
wurde auf das Schuljahr 2007/08 in Kraft gesetzt. Die Ausbildung muss zu einem anerkannten Abschluss führen. Ausbildungsbeiträge an Ausbildungen im Ausland sind ebenfalls möglich. Unter Ausbildungsbeiträgen sind Stipendien und Darlehen zu verstehen.

Rechtsgrundlagen:
Stipendienverfügungen stützen sich auf folgende Rechtsgrundlagen:

Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG)
vom 5. Dezember 2006 (BR 450.200)

Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung, StipVO) vom 19. Juni 2007 (BR 450.250)

Kontakt

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