Stipendien und Darlehen   

Der Kanton Graubünden leistet im Rahmen des Stipendiengesetzes Ausbildungsbeiträge.

Das Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG)
wurde auf das Schuljahr 2007/08 in Kraft gesetzt. Die Ausbildung muss zu einem von einem Staat, vom Bund oder von einem Kanton anerkannten Abschluss führen. Ausbildungsbeiträge an Ausbildungen im Ausland sind ebenfalls möglich. Unter Ausbildungsbeiträgen sind Stipendien und Darlehen zu verstehen.

Rechtsgrundlagen:
Stipendienverfügungen stützen sich auf folgende Rechtsgrundlagen:

Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG)
vom 5. Dezember 2006 (BR 450.200)

Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung, StipVO) vom 19. Juni 2007 (BR 450.250)

Kontakt

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