Stipendiengesuche sind innert 3 Monaten nach Ausbildungs- beziehungsweise Schuljahresbeginn mit dem offiziellen Stipendienformular einzureichen. Stipendien sind für jedes Ausbildungsjahr neu zu beantragen und können weder rückwirkend noch im Voraus zugesprochen werden.
Vor Ausbildungsbeginn bzw. vor Beginn des Schuljahres können keine Gesuche eingereicht werden. Dieser Eingabetermin für ein Stipendiengesuch ist auf jeden Fall einzuhalten (Poststempel ist massgebend). Sind nicht alle erforderlichen Unterlagen für die Gesuchseingabe vorhanden, so ist das Gesuch trotzdem fristgerecht einzureichen. Die Beweislast für die fristgerechte Einreichung des Stipendiengesuches liegt bei der gesuchstellenden Person. Verspätet eingereichte Gesuche werden pro rata temporis berechnet.