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Die Gebietsreform erhält Konturen: Die Anschlussgesetzgebung beinhaltet die Zuteilung der Gemeinden zu den elf Regionen, die organisatorische Ausgestaltung der Regionen sowie zahlreiche formelle Anpassungen, welche dem Wegfall der Kreise, Bezirke und Regionalverbände Rechnung tragen.
Eröffnung: 25.03.2013
Frist abgelaufen: 30.06.2013

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