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Das Amt für Schätzungswesen und die Gebäudeversicherung Graubünden sollen verstärkt zusammenarbeiten. Durch eine Koordination der Betriebsabläufe sollen die Kosten der Schätzungen gesenkt werden zum Vorteil aller Beteiligten (Kanton, Gemeinden, Gebäudeversicherung und die Hauseigentümer). Die Regierung hat dazu eine Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes und eine Totalrevision des Gesetzes über die amtlichen Schätzungen für die Vernehmlassung freigegeben.

Die Gebäudeversicherung Graubünden und das Amt für Schätzungswesen haben zahlreiche Schnittstellen. Im Januar 2014 erteilte die Regierung den Auftrag, die Grundstücksbewertung des Amts für Schätzungswesen (ASW) und den Versicherungsbereich der Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) zu analysieren sowie das Gesamtsystem effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Die daraufhin erarbeitete Analyse zeigte den entsprechenden Handlungsbedarf auf. Der die Grundstücksbewertung betreffende Teil wird mit einer Totalrevision des Gesetzes über die amtlichen Schätzungen umgesetzt. Der Teil, der die Gebäudeversicherung betrifft wird parallel und abgestimmt im Rahmen einer Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes angegangen.

Der Revisionsentwurf für die Totalrevision des Gesetzes über die amtlichen Schätzungen enthält folgende wesentliche Inhalte und Ziele:
  • Klare Definition der Aufgaben des ASW und damit Klärung der Schnittstellen zu anderen Stellen wie Gemeinden, Gebäudeversicherung und Steuerverwaltung;
  • Anpassung des Kosten- und Gebührenmodells unter stärkerer Berücksichtigung des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips;
  • Reduktion der Bewertungspflicht auf die wichtigen Tatbestände;
  • Vereinfachung des Rechtsmittelwegs;
  • Klares Bekenntnis zu einer dezentralen Organisationsstruktur;
  • Anpassung der Begrifflichkeiten und der Systematik des Gesetzes.

Das Gesetz soll neu Gesetz über die amtlichen Immobilienbewertungen heissen.

Eröffnung: 12.01.2016
Frist abgelaufen: 15.04.2016

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