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Brandschutz wird den Bedürfnissen der Gesetzesanwendung und der Rechtsprechung angepasst
 
Grund für die Teilrevision des Brandschutzgesetzes ist unter anderem die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts. So muss die Bestimmung über die Zulassung der Kaminfegermeister an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts angepasst werden. Weiter wird eine Rechtsrundlage geschaffen, um Betriebsbeiträge der Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) an die Gemeinden zur Sicherung der Qualität und des Unterhalts der Löschwasserversorgungsanlagen zu gewähren. Die Löschwasserversorgungsanlagen sind heute praktisch in allen Gemeinden erstellt und in einem guten Zustand. Es gilt nun dafür zu sorgen, dass die Löschwasserversorgungsanlagen so unterhalten werden, dass sie dauernd den qualitativen Anforderungen der einschlägigen fachlichen Richtlinien entsprechen.
Weiter wird die Gelegenheit genutzt, um die einschlägigen Bestimmungen an die revidierte eidgenössische Sprengstoffgesetzgebung anzupassen. Der Vernehmlassungsentwurf sieht vor, dass die Gebäudeversicherung die Durchführung einer Veranstaltung mit besonderem Gefährdungspotential untersagen oder deren Durchführung abbrechen kann, wenn ein brandschutztechnischer Mangel an einem Gebäude oder einer Anlage nicht vor Beginn der Veranstaltung beziehungsweise umgehend nach deren Abmachung behoben wird.
 
Eröffnung: 28. Januar 2016
Frist: 30. April 2016
 

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