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Das Kulturförderungsgesetz soll gemäss Auftrag des Grossen Rates total revidiert werden. Bei der Erarbeitung wurden neben der Frage einer Neupositionierung der kantonalen Kulturförderung auch die weiteren parlamentarischen Aufträge und die neuen Strukturen aufgrund der Gebietsreform miteinbezogen.
Eröffnung: 17.12.2015
Frist: 15.04.2016

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