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Die Regierung hat eine Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden zur Vernehmlassung freigegeben. Mit der Gesetzesrevision soll in Erfüllung eines parlamentarischen Auftrages festgelegt werden, bei welcher Instanz Beschwerde wegen der Abstimmungserläuterungen des Grossen Rates eingereicht werden kann. Zudem wird bestimmt, dass die Abstimmungserläuterungen mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen sind.
Eröffnung: 15.05.2014
Frist abgelaufen am: 30.08.2014

Einladung zur Vernehmlassung
Gesetzesentwurf
Erläuternder Bericht