Im Rahmen des Regierungsprogrammes 2005-2008 wurde dieser Entwicklungsschwerpunkt zur Unterrichtssprache festgelegt und vom Grossen Rat genehmigt. Das Amt für Volksschule und Sport hat in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Zürich, Herrn Prof. Dr. Sieber, ein entsprechendes Konzept erarbeitet.
Im Rahmen dieses Konzeptes wurden Richtlinien zur konsequenten Verwendung der Standardsprache Deutsch in der Volksschule (exkl. Kindergarten) als Erst- und Zweitsprache (Romanisch- und Italienischbünden) erarbeitet.
Diese Regelung gilt seit Schuljahr 2006/07.